Ihr Recht als Wohnungseigentümer

Grundsätzlich haben alle Wohnungseigentümer ein Mitbestimmungsrecht, was Veränderungen an der Hausfassade angeht. Ein Beschluss, der den Aufbau einer Parbolantenne verbieten soll, muss einstimmig gefasst werden. Eine Parabolantenne darf die anderen Eigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen.

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Rechtsanwältin Susanne Sprotte erteilt telefonisch Auskunft an unserer Hotline

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RAin Susanne Sprotte