

Ihr Recht als Wohnungseigentümer
Grundsätzlich haben alle Wohnungseigentümer ein
Mitbestimmungsrecht, was Veränderungen an der Hausfassade angeht. Ein
Beschluss, der den Aufbau einer Parbolantenne verbieten soll, muss einstimmig
gefasst werden. Eine Parabolantenne darf die anderen Eigentümer nicht über
das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen.
Möchten Sie genauer über Ihr Recht als Eigentümer Bescheid
wissen?
Rechtsanwältin Susanne Sprotte erteilt telefonisch Auskunft an unserer
Hotline
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(0900) 1 344488 0900 1 DIGITV |
Mo und Mi 10.00 bis 14.00 Uhr |
| (1,86 Euro/Minute) | Do 14.00 bis 19.00 Uhr | |
| RAin Susanne Sprotte |