Ihr Recht als Vermieter

Wenn ein Vermieter für die ausreichende Befriedigung des Informationsbedürfnisses seiner Mieter sorgt, z. B. über das Kabelnetz, dann kann die Anbringung einer Parabolantenne untersagt werden. „Ausreichend“ bedeutet mindestens zwei verschiedene unabhängige Programme, damit der Interessent sich eine eigene Meinung bilden kann. Dies wird vor allem bei ausländischen Mietern relevant, die nicht darauf verwiesen werden können, dass es doch ein (einziges) Programm aus ihrer Heimat über Kabel gibt.
Außerdem haben Sie als Vermieter das Recht, den Standort der Antenne zu bestimmen, so dass sie optisch am wenigsten beeinträchtigend wirkt.

Haben Sie Streit mit einem Mieter, der eine Parabolantenne aufstellen will? Beschweren sich andere Mieter über die „Schüssel“ auf dem Balkon?
Rechtsanwältin Susanne Sprotte erteilt telefonisch Auskunft an unserer Hotline

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RAin Susanne Sprotte