

Ihr Recht als Vermieter
Wenn ein Vermieter für die ausreichende Befriedigung
des Informationsbedürfnisses seiner Mieter sorgt, z. B. über das
Kabelnetz, dann kann die Anbringung einer Parabolantenne untersagt werden. „Ausreichend“ bedeutet
mindestens zwei verschiedene unabhängige Programme, damit der Interessent
sich eine eigene Meinung bilden kann. Dies wird vor allem bei ausländischen
Mietern relevant, die nicht darauf verwiesen werden können, dass es doch
ein (einziges) Programm aus ihrer Heimat über Kabel gibt.
Außerdem haben Sie als Vermieter das Recht, den Standort der Antenne
zu bestimmen, so dass sie optisch am wenigsten beeinträchtigend wirkt.
Haben Sie Streit mit einem Mieter, der eine Parabolantenne aufstellen
will? Beschweren sich andere Mieter über die „Schüssel“ auf
dem Balkon?
Rechtsanwältin Susanne Sprotte erteilt telefonisch Auskunft an unserer
Hotline
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(0900) 1 344488 0900 1 DIGITV |
Mo und Mi 10.00 bis 14.00 Uhr |
| (1,86 Euro/Minute) | Do 14.00 bis 19.00 Uhr | |
| RAin Susanne Sprotte |