Ihr Recht als Mieter

Mieter haben grundsätzlich dann ein „Recht auf die Antenne“, wenn bei einer Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsinteresse des Vermieters und dem Informationsbedürfnis des Mieters ein „besonderes Interesse“ des Mieters bejaht werden kann. Das ist insbesondere der Fall bei Ausländern, Deutschen ausländischer Herkunft und auch bei besonderen Berufsgruppen. Aber auch deutsche Mieter ohne besonderes berufliches Interesse können in bestimmten Fällen ein Recht auf die Antenne haben.

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