

Ihr Recht als Mieter
Mieter haben grundsätzlich dann ein „Recht auf
die Antenne“, wenn bei einer Interessenabwägung zwischen dem Eigentumsinteresse
des Vermieters und dem Informationsbedürfnis des Mieters ein „besonderes
Interesse“ des Mieters bejaht werden kann. Das ist insbesondere der Fall
bei Ausländern, Deutschen ausländischer Herkunft und auch bei besonderen
Berufsgruppen. Aber auch deutsche Mieter ohne besonderes berufliches Interesse
können in bestimmten Fällen ein Recht auf die Antenne haben.
Haben Sie Zweifel, ob bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt?
Rechtsanwältin Susanne Sprotte erteilt telefonisch Auskunft an unserer
Hotline
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(0900) 1 344488 0900 1 DIGITV |
Mo und Mi 10.00 bis 14.00 Uhr |
| (1,86 Euro/Minute) | Do 14.00 bis 19.00 Uhr | |
| RAin Susanne Sprotte |